Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit
Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) ist in den internen Informationsfluss im Ortsverband eingebunden und nicht nur für die interne, sondern auch für die externe Öffentlichkeitsarbeit zuständig.
Das heißt: Der BÖ unterstützt den Ortsbeauftragten sowohl bei der internen Information der Helfer als auch bei den öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.
Zu diesen Maßnahmen gehören die Helferwerbung, Pressearbeit, Kontakt zu örtlichen Medien, Informationsveranstaltungen, sowie die Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Gästebetreuung und auch die Moderation von Präsentationen, Vorträgen und Festen. Für diese Tätigkeiten kann der BÖ auf Antrag bei seinem Vorgesetzten, dem Stellvertretenden Ortsbeauftragten, durch andere Helfer des Ortsverbandes zeitlich begrenzt unterstützt werden.
Aufgabenfelder des Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit:
- Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit unterstützt den Ortsbeauftragten bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen. Hierzu gehören insbesondere:
- Helfer-, Junghelferwerbung
- Kontaktpflege zu örtlichen Medien
- Pressearbeit und Mitwirkung an Veröffentlichungen und Publikationen für organisationsinterne und externe Medien
- Er dokumentiert die Aktivitäten des Ortsverbandes und archiviert diese.
- Zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben wird der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit, nach Absprache mit dem Vorgesetzten, durch weitere Helfer/innen des Ortsverbandes zeitbegrenzt unterstützt.
- Bei Einsätzen übernimmt der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab Ortsverband.