Der Helfersprecher

Der Helfersprecher

Die Helfervertretung im THW Ortsverband Bassum besteht aus dem Helfersprecher und seinem Stellvertreter. Der Helfersprecher vertritt die Interessen der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer gegenüber dem Ortsbeauftragten, der ebenfalls ehrenamtlich tätig ist. Zusätzlich vertritt er die Interessen der ehrenamtlichen Mitglieder des Ortsverbands gegenüber den hauptamtlichen Dienststellen des Technischen Hilfswerks (THW).

Auf Landesebene werden die Interessen der Ehrenamtlichen durch die Landessprecher vertreten, die von den Helfersprechern und Ortsbeauftragten jedes Bundeslandes gewählt werden. Der Bundessprecher vertritt die Ehrenamtlichen auf Bundesebene gegenüber der THW-Leitung.

Der Helfersprecher unterstützt die Helfer bei Problemen und fungiert als Vermittler. Er berät den Ortsbeauftragten und ist bei personellen Entscheidungen anzuhören. Zudem ist er Mitglied des Ortsausschusses.

Wahlberechtigung und Wählbarkeit:

  • Wahlberechtigt: Alle Helferinnen und Helfer des Ortsverbandes, die mindestens 14 Jahre alt sind.
  • Wählbar: Alle volljährigen Helferinnen und Helfer, die seit mindestens zwei Jahren dem THW angehören. Der Ortsbeauftragte, sein Stellvertreter und die Einheitsführer sind nicht wählbar.

Aufgaben des Helfersprechers:

Vertretung der Belange der Helferinnen und Helfer gegenüber dem Ortsbeauftragten und den Einheitsführern.

Zusammenarbeit bei der Gestaltung und Weiterentwicklung des Ortsverbandes.

Ansprechperson für dienstliche oder persönliche Angelegenheiten der Helfer.

Mitwirkung bei der Berufung und Abberufung von Führungskräften.

Beteiligung an der Entlassung eines Helfers ohne dessen Antrag.

Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten.

Mitgestaltung der Dienst- und Ausbildungspläne.

Abhalten von Sprechstunden in der Unterkunft in Absprache mit dem Ortsbeauftragten.